Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst hat Ihr Mann Unrecht, dass es sich um gemeinsames Vermögen handelte. Er hat es Ihnen als Unterhalt gezahlt, so dass es allein Ihnen zustand.
Grundsätzlich haben Sie einen Rückzahlungsanspruch, wenn Sie Ihrem Mann das Geld als Darlehen zur Verfügung gestellt haben. Problematisch ist allerdings, dass Sie nach eigenen Angaben keinen schriftlichen Beleg dafür haben, dass es sich um ein Darlehen handeln sollte.
Das versetzt Sie in die unglückliche Situation, dass sich Ihr Mann gegen einen Rückzahlungsanspruch mit der Behauptung zur Wehr setzen kann, es sei eine Schenkung gewesen. Dann müssten Sie das Gegenteil beweisen. Noch unglücklicher: Ihr Mann könnte gar behaupten, von Ihnen niemals Geld bekommen zu haben. Auch dann müssten Sie das Gegenteil beweisen.
Sie sehen, dass hier Recht haben und Recht bekommen mal wieder zwei Paar Schuhe sind: Einen Rückzahlungsanspruch haben Sie, aber die denkbar schlechte Beweislage macht eine entsprechende Zahlungsklage so gut wie aussichtslos.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt