Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Sie können ohne weiteres mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag dahingehend schließen, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und Ihnen eine Abfindung gezahlt wird.
Dies setzt allerdings voraus, dass Ihr Arbeitgeber diesem Prozedere auch zustimmt. Nur in diesem Fall hätten Sie einen Abfindungsanspruch.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Diese Antwort ist vom 2. Februar 2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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2. Februar 2016
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16:44
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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