Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Sie sollten vor dem Verkauf mit der Versicherung genau klären, ob sie noch auf einer Begutachtung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt
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Es kommt darauf an, aus welchen Gründen die Versicherung Kürzungen vorgenommen hat. Sind diese rein auf Stundensätze bezogen, so muss dies einem Verkauf nicht entgegenstehen.
Wenn es aber spezifisch auf das Auto bezogene Kürzungen sind, so schon.