Betreff: >Außerordentliche Kündigung Musikunterricht
Sehr geehrte Rechtssuchende,
bei einem derartigen Vertrag handelt es meist um einen Dienstvertrag. Die Kündigungsfristen betragen grundsätzlich bei Monatszahlungen - 15. zum Ende des Monats (§ 621 Ziff. 3 BGB
). Von dieser Regelung kann im Vertrag eine Ausnahme gemacht werden. Bitte schauen Sie den Vertrag präzise durch, ob diese Ausnahme vereinbart wurde. Weiterhin wäre alternativ zu prüfen, ob ein Formularvertrag vorliegt. In einem solchen kann keine unangemessene Verlängerung der Kündigungsfrist zu Ihren Lasten vorgeschrieben werden. Dieser Formularvertrag muss sich an § 309 Nr. 9 BGB
messen lassen. Danach ist eine Strafklausel mit Verlängerung der Kündigungsfrist unwirksam und durch die gesetzliche Regelung aus § 621 Ziff. 3 BGB
zu ersetzen. Außerdem müssten Sie prüfen, ob im Formularvertrag ein besonderes Kündigungsrecht bei Wechsel der KiTa oder Wegzug vorgesehen ist. Dann wäre die fristlose Kündigung als wirksam zu betrachten. Ich hoffe diese Ausführungen helfen Ihnen weiter. Weitere Prüfung können nur mit Vorlage des Vertrages erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge Rechtsanwalt
Balan Stockmann & Partner
Diese Antwort ist vom 26.06.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Rogge,
im von der Musiklehrerin selbst ausgestellten Vertrag steht: Abmeldungen sind grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten nur zum 28.Februar oder zum 31.Juli möglich und müssen der Musikschule schriftlich zugegangen sein. In besonders begründeten Fällen (Wegzug, lange Krankheit) kann eine schriftliche Abmeldung, unter Berücksichtigung der 3-monatigen Kündigungsfrist, aus zu einem anderen Termin erfolgen.
Ist es rechtens bei nicht erbringen der Leistung den Kunden so schlechte zu stellen?
Gilt nun unsere außerordentliche Kündigung oder die der Lehrerin?
Vielen Dank für Ihre Arbeit!
Sehr geehrte Rechtssuchende,
ich werde die Frage nicht beantworten können, wenn Sie mir den Vertrag nicht zur Einsicht übersende. Was heißt von der Musiklehrerin susgearbeiteter Vertrag?
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
Balan Stockmann & Partner