Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie haben in der Tat, Schadensersatz oder Ausbesserung des Mangels zu verlangen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Verkäufer von dem Mangel wußten oder hätten wissen müssen. Daher empfehle ich, den Mangel so genau wie möglich zu dokumentieren. Auch eine Bestätigung durch einen Bausachverständigen wäre sehr hilfreich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.