Sehr geehrte Ratsuchende,
da Sie hier schon berechtigterweise von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, wäre ein Rücktritt nicht mehr notwendig - gleichwohl können Sie diesen aber noch zusätzlich erklären und sollten dieses auch machen.
Die "Kündigungsbearbeitungsgebühr" brauchen und sollten Sie nicht zahlen, da damit das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, der ja hier besteht, ausgehebelt werden würde.
Daher sollten Sie die Forderung zurückweisen und eindeutig erklären, dass Sie diese "Gebühr" nicht zahlen werden, so dass dann auch die Einschaltung eines Inkassobüros nicht notwendig wäre.
Sollte trotzdem nochmals an Sie herangetreten werden, sollten Sie dann einen Rechtsanwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle