Sehr geehrte Ratsuchende,
die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise von Arcor ist sicherlich nicht rechtens. Die Umstellung des Vertrages ist nicht gleichzusetzen mit einem Neuvertrag, so dass Sie auf einer Kündigung bestehen sollten.
Eine Kündigung ist auch nicht von einem Einverständnis von Arcor abhängig; wesentlich ist nur, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist und Sie diesen Zugang auch nachweisen können.
Eine Kündigung ist eine sogenannte empfangsbdürftige Willenserklärung, ohne dass die Gegenseite zustimmen muss.
Sie sollten Arcor mitteilen, dass Sie auf Vertragsbeendigung zu dem genannten Zeitpunkt bestehen und eine mögliche Einzugsermächtigung unbedingt widerrufenn.
Arcor müsste dann nachweisen, dass ein Vertrag geschlossen worden ist, was nach Ihren Angaben nicht der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle