Sie haben natürlich Anspruch auf eine Arbeitszeugnis. Sie sollten sich ein sog. qualifiziertes Zeungis erstellen lasen und den Arbeitgeber unter Fristsetzung dazu auffordern.
Neben Personalien und Dauer der Beschäftigung muß das qualifizierte Zeugnis eine Beurteilung der Führung und Leistung enthalten.
Da wir weder Ihren Tätigkeit noch den Arbeitsumfang noch die Dauer Ihrer Beschäftigung kennen, können wir ein Zeugnis nicht erstellen.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht in der Regel aus mehreren Abschnitten:
1. Die Einführung:
"Frau/Herr Y trat am (..) in unser Unternehmen/unsere Firma (Nennung des Namens) ein."
2) Danach folgt ein Teil, der die berufliche Entwicklung im Unternehmen beschreibt:
"Frau/Herr Y wurde im Laufe ihrer/seiner beruflichen Entwicklung als (..) und (..) eingesetzt."
3) Danach folgt die Stellenbeschreibung der zuletzt ausgeführten Tätigkeit.
4) Danach folgt die Leistungsbeurteilung mit Angaben zu Arbeitsbefähigung, Kenntnissen und etwaiger Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitserfolgen. Außerdem folgt dann der entscheidende Satz: "Frau/Herr Mustermann führte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen/vollsten Zufriedenheit aus."
5) Abschließend folgen noch einige Worte zum persönlichen Verhalten:
"Ihr/Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich."
6) Die Schlussformulierung mit der Angabe von Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie eventuell mit einer Dankens- oder Bedauernsformel und Zukunftswünschen.
7. Außerdem muß das Zeungis unterschrieben werden.
Da Sie befürchten müssen, daß das Zeugnis nicht ordnungsgemäß erstellt wird, sollten Sie die Formulierungen (Stichwort: Geheimcodes) überprüfen lassen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 25.11.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Guten Abend Herr Wille,
erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Doch in einer Sache haben Sie mich falsch verstanden. Ich möchte nicht, das sie mir ein Zeugnis schreiben, sondern lediglich die Vorlage, wie ich meinen Ex-Chef dazu auffordere, mir eines zu erstellen. Wie Sie schon geschrieben haben, unter Fristsetzung. Da ich jedoch auf diesem Gebiet nicht so bewandert bin, wäre es schön, wenn sie das für mich tun würden. Das Schreiben soll halt einfach einen Eindruck hinterlassen, der ihm keine andere Wahl lässt.
Muß ich das Zeugnis selber abholen oder kann ich ihn auch auffordern, es mir zu zuschicken???
Nochmals vielen Dank für eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Ich werde Ihnen morgen ein kurzes aufforderungsschreiben per Email zukommen lassen, falls Sie nichts dagegen haben. Mailen Sie mir doch bitte unter anwalt@anwalt-wille.de Ihre Emailanschrift.