Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Könnten Sie mir mitteilen ob es rechtens ist ?"
Das Zeugnis ist sicherlich rechtens, Anzeichen für eine Rechtswidrigkeit sind nicht gegeben.
Auch ein solches Zeugnis ist nach außen hin ein Arbeitszeugnis - auch wenn es zu positiven Herausstellung des Arbeitnehmers im Vergleich zu anderen Arbeitnehmers nicht gerade beiträgt ( siehe 2).
Arbeitszeugnisse sind für Sie als Arbeitnehmer eine der wichtigsten Bewerbungsunterlagen überhaupt, denn sie geben Auskunft über Fähigkeiten, Leistungsvermögen und Persönlichkeit des Bewerbers in der bisherigen Position.
Insofern sollte man sich mit dem vorliegenden Zeugnis sicher nicht zufrieden geben.
Das geht noch besser.
Frage 2:
"Können Sie mir sagen welche Note dieses Zeugnis hat (also 1 bis 6)"
3 mit Tendenz zu 3 Minus/4+.
Frage 3:
"Meine Chefin ist was Arbeitszeugnisse betrifft nicht sehr bewandert und wäre für Verbesserungsvorschläge dankbar."
Es fehlen Überschrift, innere Struktur und Lebendigkeit in der Beschreibung. Das Ganze wirkt etwas hölzern und färbt dadurch negativ auf den Arbeitnehmer ab - auch wenn dies vermutlich gar nicht beabsichtigt war.
Zudem fehlen typische Signalwörter, die Ihre positiven Leistungen in den unterschiedlichen Bereichen herausstellen.
Das Zeugnis ist weiterhin nach Ihrer Angabe unvollständig. Es muss das gesamte Arbeitsverhältnis vollständig beschreiben und nicht nur Teile davon.
Unklar bleibt zudem der Aufgabenbereich , weil es sich so anhört als hätten Sie zugleich 3 Stellen auf einmal besetzt( umfassende ZMA-Tätigkeit, Abrechnung in 2006 und 2009, Management).
Frage 4:
"Können Sie mir bitte ein neues gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis erstellen?"
Das kann ich im Rahmen einer entsprechenden Mandatierung durch Sie oder ihre Chefin sicherlich zeitnah erstellen.
In diesem Rahmen hier ist es allerdings nicht möglich, da durch "Frag einen Anwalt" lediglich Rechtsfragen beantwortet werden können.
Hierfür steht zudem auch nur ein enges Zeitfenster von 2 Stunden zur Verfügung.
Schließlich werden auch noch weitere Angaben zu Ihrer Tätigkeit benötigt, um ihnen ein entsprechendes Zeugnis erstellen zu können.
Frage 5:
"sollten diese Aufgaben auch im Zeugnis aufgeführt sein?"
Selbstverständlichkeiten sollten nicht episch ausgeführt werden, Besonderheiten dagegen herausgestellt werden.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-