Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH kein Geschäftsführer ist und auch keine Tätigkeiten für die Gesellschaft erbringt, muss es keinen Dienstleistungsvertrag zwischen ihm und der Gesellschaft geben.
Eine Beteiligung an einer Gesellschaft kann auch eine reine Kapitalanlage sein.
Selbst wenn aber ein Gesellschafter Tätigkeiten für die GmbH erbringt, kann er diese auch ohne Vergütung als Sacheinlage erbringen. Ein Dienstleistungsvertrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Unabhängig davon sind Dienstverträge nicht formbedürftig und müssen nicht schriftlich geschlossen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 25.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt C. Norbert Neumann
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Rechtsanwalt C. Norbert Neumann
Guten Tag Herr Neumann Vielen dank für ihre Schnelle Antwort :-) Ich habe vergessen zu erwähne das meine Vater auf 450€ Beschäftigt ist, aber so wie ich das Lesse ist es auch in diesen Fall nicht erforderlich einen Schriftlichen Vertrag zu schlissen, Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich nachfolgend beantworte.
Der Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrages ist formfrei, muss also nicht schriftlich erfolgen. (Lediglich befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform. Bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Abschluss des Arbeitsvertrages die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dies ergibt sich aus § 1
Nachweisgesetz. Diese Pflicht besteht aber nur gegenüber dem Arbeitnehmer, nicht gegenüber dem Finanzamt.)
Andererseits kann das Finanzamt den Verdacht bekommen, dass Ihr Vater Einkommen verschleiert, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgelegt wird, oder dass absetzbare Betriebsausgaben der GmbH in Form von Lohn- und Vergütungszahlungen lediglich vorgetäuscht werden. Von daher kann es sich trotzdem empfehlen, eine schriftliche Vereinbarung zur Vorlage beim Finanzamt aufzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Neumann
Rechtsanwalt
info@advoc-neumann.de