Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu den Voraussetzungen des ALG I Anspruchs gehört u.a. gem $142, 143 SGB III, dass die Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren erfüllt worden ist. Danach könnte ein grundsätzlich Anspruchsberechtigter ab dem Zeitpunkt des vollständigen Entstehens des Anspruchs auf ALG I grundsätzlich maximal ein Jahr mit der Antragsstellung zuwarten, ohne das der Anspruch entfallen würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen