Sehr geehrter Fragesteller,
ob Sie während des Krankengeldbezuges eine neue Anwartschaft zum Arbeitslosengeld 1 erfüllt haben, hängt davon ab, ob sie während des fast 18-monatigen Krankengeldbezuges versicherungspflichtig waren oder nicht.
Die Versicherungspflicht während eines Krankengeldbezuges ist in § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB 3
geregelt. Wenn Sie unmittelbar vor Bezug des Krankengeldes eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB 3 (z.B. Arbeitslosengeld 1) bezogen haben, waren Sie während des Krankengeldbezuges versicherungspflichtig und haben eine neue Anwartschaft erfüllt. Waren Sie unmittelbar vor Bezug des Krankengeldes nur arbeitslos ohne jedoch eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB 3 bezogen zu haben, so haben Sie während des Krankengeldbezuges mangels Versicherungspflicht keine neue Anwartschaftszeit erfüllt.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Die genannte Vorschrift können Sie unter http://tinyurl.com/4fp4ru nachlesen.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 26.09.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
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Ich habe vor der Erkrankung Arbeitslosengeld 1 bezogen ( altes Recht über 55 Jahre 26 Monate AlG 1 ) somit wäre die Anwartschaft doch erfüllt?
mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, sich der Krankengeldbezug unmittelbar an den ALG 1-Bezug anschloss. Um die Anwartschaftszeit zu erfüllen, müssen Sie dann mindestens 360 Tage mit Krankengeldbezug innerhalb der letzten zwei Jahre vor der erneuten Arbeitslosigkeit vorweisen können. Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass die Anwartschaftszeit erfüllt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin