Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
können Sie sagen, was für Qualifikationen Ihr Mitarbeiter hat?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
17.07.2016 | 21:37
Sehr geerte Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.,
In diesm Dropbox link, finden Sie der Lebenslauf unseres Mitarbeiters und sein Schulabschluss.
https://www.dropbox.com/sh/iyqfs3p8htzpun9/AABxeSstQc5ibTHg8VsOMVB3a?dl=0
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19.07.2016 | 17:35
zu 1. Nein, es gilt hier aber, dass er ortsüblich mindestens verdienen muss. Ich gehe aus den Unterlagen davon aus, dass er keinen Uni-Abschluss hat, daher ist eine Blaue-Karte auch nicht möglich.
zu 2. Wenn er noch nicht in Deutschland angemeldet war, dann ca. 2-3 Wochen, da nur die Arbeitsagentur für Arbeit über die Botschaft beteiligt werden sollte. Ansonsten, bei Voraufenthalten, deutlich länger, da die dortige Ausländerbehörde beteiligt werden muss.
3. keine Rolle leider
4.Am besten wäre, wenn Sie dann als Arbeitgeber eine Vorabzustimmung bei der ZAV beantragen würden, da vor allem die Zustimmung der Arbeitsagentur wichtig ist. Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten Sie eine für 6 Monate gültige Zusage, welche der Mitarbeiter dann im Original bei der Botschaft vorlegen muss. Dann geht die Erteilung üblicherweise sehr schnell.
Bitte hier unter Formulare einsehen:
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/ArbeitinDeutschland/Arbeitsmarktzulassung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI520369