Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Frage nach einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist mit "nein" zu beantworten, da Ihre Vorstandstätigkeit ja ehrenamtlich erfolgt.
Die Vereinsvorstandstätigkeit in dem sehr kleinen Verein ist keine Nebentätigkeit iS des ArbZG, sondern eher dem privaten Freizeitbereich zuzuordnen, so dass Sie diese "Tätigkeit" ebenfalls nicht angeben müssen. Eine freiwillige Angabe würde jedoch nicht schaden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt