Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen aufgeworfene Frage beantworte ich - in der gebotenen Kürze - wie folgt:
Ich würde Ihnen raten, in der Sache einen Anwalt aufzusuchen. Der Tatbestand des Vorbehaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB ) ist, wie Sie sehen können, ein sehr umfangreicher Tatbestand mit einer Unzahl verschiedener Begehungsweisen. Grund für die Anzeige kann von hier aus nicht benannt werden. Häufig ist es jedoch so, dass Beträge zur Krankenkasse nicht gezahlt wurden oder ähnliches. Diese liegt wiederum häufig daran, dass es versäumt wurde, bei der Krankenkasse die Beendigung eines Arbeitsverhältnis anzuzeigen. Solche Fälle lösen sich daher oft bereits im Ermittlungsverfahren.
Ich würde daher einen Anwalt darum bitten, zunächst Akteneinsicht zu beantragen, um prüfen zu können, worin überhaupt der Tatvorwurf liegt. Der Polizei würde ich mitteilen, dass Sie nicht erscheinen werden und einen Anwalt mit der Sache beauftragt haben. Ein Pflicht zum Erscheinen der Polizei besteht nicht. Es dürfen auch keine nachteiligen Folgen aus dem Nichterscheinen abgeleitet werden.
Für Rückfragen stehe ich zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pilgermann, Rechtsanwalt