Sehr geehrter Ratsuchender,
das Ausspähen von Daten wird mit Geldstrafe oder maximal drei Jahren Haft bestraft. Das unerlaubte Kopieren von Bildern ebenso.
In ihrem Fall ist es ein leichter Fall, der jedoch wegen Wiederholung schwerer wiegt.
Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist daher möglich, Sie sollten unbedingt einen Strafverteidiger einschalten und schweigen.
Als Nächstes wird Sie die Polizei vernehmen wollen, dann wird die Staatsanwaltschaft wohl Anklage erheben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
6. November 2015
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21:33
Antwort
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