Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Mit der Geste „Stinkefinger“ wird der Tatbestand der Beleidigung, § 185 StGB, erfüllt. Nach dem Tatortprinzip ist deutsches Strafrecht in Ihrem Fall anwendbar. Es besteht keine Pflicht für Sie, auf den Anhörungsbogen zu antworten. Sie können die Tat natürlich aus Ihrer Sicht schildern. Sollte der Pkw-Fahrer keine Zeugen haben, wird das Verfahren zur Einstellung gelangen, wenn Sie die Tat bestreiten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.Rae-Linden.de