Anzeige wegen Leistungsbetrug oder arglistiger Täuschung!
06.05.2012 20:28
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein sehr wichtiges und vor allem dringendes Anliegen an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Ich arbeite selbständig als spirituelle Lebensberaterin, Kartenlegerin und Hellseherin. Ich biete unter anderem eine Partnerzusammenführung / Blockadenauflösung an. Nun hat mich eine Kundin angezeigt, weil sie anzweifelt, dass ich überhaupt die Partnerzusammenführung oder die Blockadenauflösung durchgeführt habe. Natürlich habe ich diese Dienstleistung erbracht. Zu beachten ist, dass es KEIN Erfolgshonorar ist, sonder es bezieht sich allein auf den gesamten Arbeitsaufwand, Arbeitsstunden, Beratung, E-Mail etc.) Wohin kämen wir denn, wenn das JEDER machen würde? Dann bräuchte ich ja diesen Beruf nicht mehr ausüben. Außerdem steht auf meine Homepage, dass es keine 100 %- ige Erfolgsgarantie gibt und wenn das gewünschte Ergebnis trotz der Partnerzusammenführung oder Blockadenauflösung nicht erreicht wird, gibt es kein Geld zurück. (wie schon erwähnt, es ist KEIN Erfolgshonorar.) Was kann ich denn dafür, dass die Kundin zweifelt!? Außerdem liegt es auch nicht in meiner Macht, wenn man zweifelt. Ein paar Wochen später bekam ich erneut ein anwaltliches Schreiben, wo man mit eine arglistige Täuschung vorwerfen möchte und ich solle der Kundin die 2500 Euro wieder zurückzahlen. Wieso? Auch dort habe ich meine Arbeit erbracht und außerdem war ich für die Kundin da, habe sie beraten etc. Komisch ist nur, dass es der Kundin knapp 8 Monate nach meiner Arbeit einfällt zum Anwalt zu gehen. Der anwalt schreibt, dass seine Mandantin eine leichtgläubige und unerfahrene Person sei. Stimmt nicht, weil die Dame sagte damals zu mir, dass sie selbst im spirituellen Bereich als Kartenlegerin arbeitet. Also, sie müsste es ja genau wissen. Was meinen Sie, wie hoch steht die Chance, dass beide Verfahen eingestellt werden? Muss ich tatsächlich das Geld im schlimmsten Fall zurückbezahlen, obwohl ich die Dienstleistung erbracht habe und auch die Steuern davon schon bezahlt habe? Bitte helfen Sie mir, da ich dringend Ihren Rat benötige.
Was kann mir passieren und was meinen Sie, stellt die Staatsanwaltschaft das ein oder was würde mir denn im schlimmsten Fall passieren? Ich bitte um eine schnelle Antwort.
Vielen Dank!
Eingrenzung vom Fragesteller
06.05.2012 | 20:34
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein sehr wichtiges und vor allem dringendes Anliegen an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Ich arbeite selbständig als spirituelle Lebensberaterin, Kartenlegerin und Hellseherin. Ich biete unter anderem eine Partnerzusammenführung / Blockadenauflösung an. Nun hat mich eine Kundin angezeigt, weil sie anzweifelt, dass ich überhaupt die Partnerzusammenführung oder die Blockadenauflösung durchgeführt habe. Natürlich habe ich diese Dienstleistung erbracht. Zu beachten ist, dass es KEIN Erfolgshonorar ist, sonder es bezieht sich allein auf den gesamten Arbeitsaufwand, Arbeitsstunden, Beratung, E-Mail etc.) Wohin kämen wir denn, wenn das JEDER machen würde? Dann bräuchte ich ja diesen Beruf nicht mehr ausüben. Außerdem steht auf meine Homepage, dass es keine 100 %- ige Erfolgsgarantie gibt und wenn das gewünschte Ergebnis trotz der Partnerzusammenführung oder Blockadenauflösung nicht erreicht wird, gibt es kein Geld zurück. (wie schon erwähnt, es ist KEIN Erfolgshonorar.) Was kann ich denn dafür, dass die Kundin zweifelt!? Außerdem liegt es auch nicht in meiner Macht, wenn man zweifelt. Ein paar Wochen später bekam ich erneut ein anwaltliches Schreiben, wo man mit eine arglistige Täuschung vorwerfen möchte und ich solle der Kundin die 2500 Euro wieder zurückzahlen. Wieso? Auch dort habe ich meine Arbeit erbracht und außerdem war ich für die Kundin da, habe sie beraten etc. Komisch ist nur, dass es der Kundin knapp 8 Monate nach meiner Arbeit einfällt zum Anwalt zu gehen. Der anwalt schreibt, dass seine Mandantin eine leichtgläubige und unerfahrene Person sei. Stimmt nicht, weil die Dame sagte damals zu mir, dass sie selbst im spirituellen Bereich als Kartenlegerin arbeitet. Also, sie müsste es ja genau wissen. Was meinen Sie, wie hoch steht die Chance, dass beide Verfahen eingestellt werden? Muss ich tatsächlich das Geld im schlimmsten Fall zurückbezahlen, obwohl ich die Dienstleistung erbracht habe und auch die Steuern davon schon bezahlt habe? Bitte helfen Sie mir, da ich dringend Ihren Rat benötige.
Was kann mir passieren und was meinen Sie, stellt die Staatsanwaltschaft das ein oder was würde mir denn im schlimmsten Fall passieren? Ich bitte um eine schnelle Antwort.
Vielen Dank!
Ps: Es handelt sich um 2 Personen einmal eine Kundin die anzweifelt, dass ich überhaupt die Partnerzusammenführung durchgeführt habe und eine zeigt mich wegen arglistiger Täuschung an, nur damit Sie das besser verstehen.