Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Das Befahren einer Fußgängerzone wird laut Bußgeldkatalog mit 20 Euro geahndet.
Eine U-Bahntreppe kann nicht als Fußgängerzone angesehen werden, da es sich um eine Straße handelt. Dies liegt bei einer Treppe nicht vor.
Dass Ihr Auto dort abgestellt wurde und zwar nicht von Ihnen können Sie geltend machen. Jedoch ist es fraglich, wie Sie das beweisen wollen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
gerlach@internetkanzlei.de