Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Das Befahren einer Fußgängerzone wird laut Bußgeldkatalog mit 20 Euro geahndet.
Eine U-Bahntreppe kann nicht als Fußgängerzone angesehen werden, da es sich um eine Straße handelt. Dies liegt bei einer Treppe nicht vor.
Dass Ihr Auto dort abgestellt wurde und zwar nicht von Ihnen können Sie geltend machen. Jedoch ist es fraglich, wie Sie das beweisen wollen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
gerlach@internetkanzlei.de
Diese Antwort ist vom 19.01.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hier ein Bild genau von der Stelle, wo ich mit dem Jeep kontrolliert wurde:
http://www.s-bahn-frankfurt.de/bilder/280903a/FHAU7.jpg
Ich dachte man müsse mir beweisen, dass ICH in die Fußgängerunterführung reingefahren bin. Dann werde ich meine Unschuld beweisen müssen. Ich versuche es. Ich bin halt nicht reingefahren sondern habe den Jeep bloß rausgefahren. Er war vor dem Fahrscheinautomat geparkt.
Muss ich meine Unschuld beweisen? Habe das mit der Treppe die keine Straße ist nicht ganz verstanden.
Sehr geehrter Fragesteller,
da eine Treppe keine Straße darstellt, gehört sie auch nicht zur Fußgängerzone.
Sie müßten auf jeden Fall nachweisen, dass Sie den Jeep nicht in die U-Bahn-Station gestellt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin