Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nötigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, der Staatsanwalt muss auch ermitteln, wenn Sie die Anzeige zurück nehmen. Ob Anklage erhoben wird, wenn Sie sich plötzlich an nichts mehr erinnern, hängt davon ab, ob es außer Ihrer Aussage noch andere Beweise gegen die Täter gibt. Darauf haben Sie keinen Einfluss.
Das bedeutet, sie können nichts machen, damit die Staatsanwaltschaft es "fallen lässt".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23
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Rechtsanwalt Bernhard Müller
Hallo
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Den Stand der Ermittlungen ist mir nicht bekannt.
Aber ich möchte dass niemand an meine Daten kommt.
Anschrift, Name etc.
Kann ich bei der Polizei dass nicht als Anonym verzeichnen lassen ?
Ich habe meine Daten ja aucj freiwillig dem Beamten zur Verfügung gestellt und möchte am liebsten alles Rückgängig machen.
Wenn ich morgen bei der Polizei aussage dass ich den Strafantrag zurücknehme, aufgrund dessen dass ja nichts weiter geschehen ist, ich geringe Mengen Alkohol konsumiert habe und die Situation dadurch ggf. Falsch eingeschätzt / überreagiert habe und die Situation für die minderjährigen womöglich Lektion genug sei.
Hätte das Auswirkungen beim Staatsanwalt ?
Sie können das nicht anonym machen. Der Anwalt der Beschuldigten bekommt Akteneinsicht und Ihr Name steht in der Akte.
Wenn Sie plötzlich der Meinung sind, dass alles nicht so schlimm war oder Sie das falsch eingeschätzt haben, wird der Staatsanwalt ermitteln wollen, woher diese plötzliche Änderung kommt, jedenfalls wenn er seinen Job ernst nimmt.