Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird hier in dieser Sache die Ermittlungen aufnehmen, wenn gegen Sie ein Anfangsverdacht vorliegt, dass heißt, eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer Strattat.
Ggf. werden Sie als Beschuldigter gehört und entsprechend geladen, wobei Sie jede Aussage verweigern können und einen Anwalt Ihrer Wahl als Verteidiger hinzuziehen können, Sie als Beschuldigter darüber auch pflichtgemäß belehrt werden müssen.
Möglicherweise stellt die Staatsanwaltschaft die Sache ein, weil kein hinreichender Tatverdacht gegen Sie vorliegt.
Andernfalls müsste die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen oder Anklage vor Gericht gegen Sie erheben.
Sie sind nicht vorbelastet, kann das Verfahren zudem gegen Auflagen und/oder Geldzahlung eingestellt werden.
Sie, zumeist aber nur Ihr anwaltlicher Verteidiger können zudem Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Denken Sie auch daran, dass Sie gegen Ihre Ex-Frau Anzeige wegen falscher Verdächtigung bzw. Vortäuschen einer Straftat stellen können, wenn die Vorwürfe haltlos sind.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.