Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist grundsätzlich möglich, dass der Anbieter Ihrer Weiterbildung dazu verpflichtet ist, die von Ihnen geleistete Anzahlung bei einer so frühen Stornierung ganz oder teilweise zurück zu erstatten.
Für die Beurteilung der Frage ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Anbieter zu einer Rückerstattung verpflichtet ist kommt es allerdings auf die genaue Formulierung im Vertrag an. Bitte stellen Sie mir diese Formulierung per E-Mail oder durch Nutzung der Nachfragefunktion zur Verfügung, damit ich diese Frage eindeutig beurteilen kann.
Eine Nachfrage können Sie gegebenenfalls dann gerne ebenfalls per E-Mail an mich richten.
Mit freundlichen Grüßen