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Diese Antwort ist vom 23.10.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich sind durch die ursprüngliche Beauftragung Gebührenansprüche entstanden, die auch bei von Ihnen verschuldeter vorzeitiger Beendingung des Mandantes bestehen bleiben. Auf jeden Fall ist der Anwalt nach Zahlungsverzug zur Mandatsniederlegung berechtigt und kann die bis dahin für sein Tätigwerden entstandenen Gebühren verlangen.
In Strafsachen kommen verscheidene Gebührentatbestände in Betracht mit ebenfalls je nach Einzelfall unterschiedlichen Gebührenhöhen. 576 EUR sind da leicht erreicht. Leider teilen Sie bisher nicht mit, welche Gebühren und Auslagen der Anwalt konkret abgerechnet hat. Dieses wäre jedoch für eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abrechnung unerlässlich.
Ich stelle daher anheim, die Sachverhaltsschilderung insoweit in der kostenlosen Nachfragefunktion zu konkretisieren.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
23.10.2006 | 13:26
Hallo,
vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
Rechnung
Grundgebühr,§141 RVG,Nr.4100 VV 165,00Euro
Verfahrensgebühr,§ 14 RVG,Nr.4124 VV 270,00Euro
Ablichtungskosten,Nr.7000 (1) VV für 96 Seiten 31,90Euro
Auslagenpauschale für Post-Telekommunikation,Nr.7002 VV 20,00Euro
Zwischensumme 486,90Euro
16%Mehrwertsteuer aus 216,90Euro 77,90Euro
Zwischensumme 564,80Euro
entstandene Gerichtskosten für Akte 12,00Euro
Gesamtsumme 576,80Euro
Sind diese Gebühren alle gerechtfertigt obwohl er nicht zum Termin kommt und eigentlich für alles 660,00Euro haben wollte?
Vielen Dank!!!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23.10.2006 | 13:41
Anscheinend befand sich die Angelegenheit bereits in der Berufung. Dann sind die Gebühren und deren Höhe nicht zu beanstanden. Wäre auch der Termin wahrgenommen worden, wäre zusätzlich eine sogenannte "Terminsgebühr" entstanden. Die Rechnung über 660 EUR war m.E. keine endgültige Abrechnung aller Gebühren, sondern lediglich eine Vorschussanforderung. Die Kosten mit Termin hätten bei ca. 1000 EUR gelegen.