Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In dem Moment, in dem Sie die Bewertungen prüfen, ob diese zur Abmahnung geeignet sind, sind Sie bereits rechtsberatend tätig. Dies gilt nach dem deutschen Recht. Bieten Sie dies im Ausland an, müssen Sie jeweils dort vor Ort die Rechtsnormen prüfen - andere Länder haben strengere oder laschere Voraussetzungen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine letzte Frage "Was muss ich beachten ggf. ändern, damit ich dieses Geschäftsmodell in Deutschland betreiben darf?" ist noch unbeantwortet. Ich stelle sie gerne anders "Wie genau muss das Geschäftsmodell aussehen, damit ich den Anwalt vermitteln darf?"
Diese Nachfrage kann man leider nur pauschal beantworten, da der Einzelfall betrachtet werden muss, sonst hätte ich sie auch mit beantwortet.
Da es unzählige Möglichkeiten gibt, rate ich dazu, dass Sie das Konzept abändern und dann zur Prüfung wieder einreichen (und zwar direkt an einen Anwalt, das kann hier nicht erfolgen), denn es gibt nicht: so muss es aussehen und es gibt nur eine einzige Möglichkeit - die Konzeptentwicklung dauert mehrere Monate und daher müssen Sie dort ansetzen, dass Sie nie auch nur in Ansätzen den Anschein erwecken, dass Sie selektiv irgendwelche Bewertungen prüfen - oder Ihr Geschäftsführer muss selber Anwalt sein - das wollen Sie aber sicher nicht.
Schauen Sie sich die großen Portale an wie Fluggelderstattung, dann sehen Sie, wie es aufgebaut sein kann, ohne Rechtsberatung zu betreiben.
Zudem verfolgen Sie unbedingt die Urteile zum Legal Tech, hier wird es bald neue Entscheidungen geben, der Markt ist in Bewegung, Vorreiter wenigermiete.de (hier BGH-Urteil) hat die Erlaubnis bekommen, Inkassodienstleistungen sind genehmigt worden.