Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hat ein Rechtsanwalt die Pflicht, seine Mandate zeitnah und zügig zu bearbeiten und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten. Offenbar ist Ihr Anwalt auch tätig geworden, zögert jetzt aber die Bearbeitung einiger noch offener Punkte hinaus. Über die Gründe kann von hier aus nur spekuliert werden. Bei all dem sollten Sie auch bedenken, dass ein Rechtsanwalt in der Regel eine Vielzahl von Mandaten zu bearbeiten hat. Eine Bearbeitungsdauer von über einem Jahr ist aber auch dann nur in Ausnahmefällen hinzunehmen.
Sie haben bereits richtig gehandelt und dem Kollegen eine Frist zur Bearbeitung gesetzt. Der nächste Schritt wäre, dem Kollegen das Mandat zu kündigen. Hier ist jedoch zu beachten, dass Sie die Anwaltskosten für bereits angefallene Tätigkeiten auch bei einem Anwaltswechsel bezahlen müssen. Nur wenn Ihnen durch die lange Bearbeitungsdauer ein Schaden entstanden ist, könnten Sie Schadensersatzansprüche gegen den Kollegen geltend machen und gegenüber einer Honorarforderung die Aufrechnung erklären.
Gleichzeitig können Sie sich noch einmal an die Rechtsanwaltskammer wenden und die weiteren Vorgänge schildern. Ob die Rechtsanwaltskammer dann berufsrechtlich gegen den Kollegen vorgeht, ist eine Frage des Einzelfalls.
Abschließend weise ich Sie noch auf folgendes hin:
Diese Plattform dient lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.