Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie können den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 ohne weiteres zurücknehmen. Dies sollten Sie der Abeitsagentur schriftlich oder persönlich zur Niederschrift mitteilen. Rechtliche Nachteile müssen Sie deswegen nicht befürchten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bleibt Ihnen bis zu 4 Jahren erhalten, wenn Sie nicht in der Zwischenzeit aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 17.09.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstraße 80
37083 Göttingen
Tel: 0551/43600
Tel: 0170/4669331
Web: http://www.ra-vasel.de
E-Mail:
Danke Ihnen für die schnelle Antwort!
Können Sie mir noch sagen auf welche gesetzliche Grundlage man sich berufen muss,wenn man den Antrag auf Rückzug auf schriftlichem Weg machen will...
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie brauchen sich nicht auf eine bestimmte gesetzliche Grundlage zu berufen. Schreiben Sie einfach: "Hiermit nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 vom [Datum] zurück."
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt