Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zum einem müsste die Arbeitsagentur erfahren, dass Sie erwerbsgemindert sind. Die Rentenversicherung macht aber von sich aus keine Meldungen an die BA und wenn Sie keine Rente erhalten, müssen Sie dies auch bei der BA nicht angeben.
Um Arbeitslosengeld zu erhalten müssen Sie dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehen. Eine nur teilweise Erwerbsminderungsrente steht dem Arbeitslosengeld nicht entgegen.
Zudem werden EWMR erst einmal nur befristet geleistet, so dass die befristete EWMR dem Arbeitslosengeld ebenso wenig entgegen steht, sagt das Bundessozialgericht ( (Urteil des 11. Senat des BSG vom 23.02.2017, Aktenzeichen B 11 AL 3/16 R
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 18.02.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Grübnau-Rieken,
danke für Ihre Antwort.
Falls sich während der Arbeitslosigkeit meine Krankheit verschlechtert, könnte das Arbeitsamt mich ja auffordern, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Können Sie einschätzen, wie die Rentenversicherung darauf reagiert und
was passiert, wenn die Rentenversicherung dann die Information an das Arbeitsamt weitergibt, dass ich den Antrag auf eine bewilligte Rente zurückgenommen habe?
Sehr geehrter Ratsuchender,
einen Rentenantrag kann man auch zurück ziehen, weil man sich ggf. besser fühlt. Warum sollte die RV an die BA weitergeben, dass schon mal ein Antrag zurück gezogen wurde? Dazu sehe ich keine Veranlassung und die oben benannte Rechtsprechung ist eindeutig zu Ihren Gunsten.
Zudem steht es jedem Bürger frei, Anträge zu stellen oder auch zurück zu ziehen. Daran ist nichts Nachteiliges zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt