Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Richtig, da momentan jedenfalls die Mutter noch Sozialleistungen bezieht, ist das anzugeben, aber mit dem Hinweis zusätzlich, dass ein Unterhaltsprozess vor Gericht noch läuft und, so vermute ich, in Trennung bzw. Scheidung leben.
2.
Wenn letzteres der Fall ist, so sollten Sie keine Probleme mit dem Antrag auf die Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn Sie trotz Unterhalt etc. Ihren eigenen Unterhalt sichern können.
3.
Genau, informieren Sie sich hinsichtlich des Gerichtsverfahrens, da so auch die Ausländerbehörde auf den neusten Stand der Dinge gebracht werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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