Sehr geehrte Ratsuchende,
Wenn es so ist – wie Sie schreiben, dass
„Seine Garagentür liegt nicht auf unser Grundstück. Obwohl nahe, er kann rein und raus fahren ohne auf unser Grundstück zu fahren",
...hat Ihr Nachbar nicht das Recht, Ihnen die volle Nutzung Ihres eigenen Grundeigentums abzusprechen oder zu beschränken.
Das wäre nur dann der Fall, wenn weitere Tatsachen hinzu kämen, etwa eine Grunddienstbarkeit oder eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Nachbar UND IHNEN, nicht etwa mit dem verstorbenen Vorbesitzer.
Auch eine Ersitzung eines solchen Rechts vermag ich aufgrund Ihrer Angaben nicht zu erkennen.
Lassen Sie sich also nicht auf das Gerede Ihres Nachbarn ein und verlangen belastbare Beweise vom Nachbarn. Denn der trägt die Beweislast.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
W,. Burgmer
- Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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