Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wäre es aus Krankengeldgesichtspunkten günstiger, sofort (solange mein Arbeitsverhältnis noch besteht) eine ärztliche Behandlung aufzusuchen, um mir den sofortigen Krankengeldanspruch ab 01.08 zu sichern?
Krankengeldanspruch haben Sie erst nachdem die Lohnfortzahlung von 6 Wochen ausgelaufen ist.
2. Kann ich auch erst später (nach 31.07) einen Arzt aufsuchen, ohne im Falle einer OP finanzielle Nachteile zu erleiden?
3. Ist mit Arztbesuch und Krankschreibung automatisch die Entscheidung zur OP getroffen, oder kann ich immernoch entscheiden ob ich eine OP durchführen lasse oder nicht? Wenn ich mich gegen eine OP entscheide und z.B. 5 Tage krankgeschrieben war bekomme ich für 5 Tage Krankengeld - richtig?
Nein, damit ist keine OP Entscheidung getroffen. Sie bekommen Krankengeld sol lange wie Sie krank geschrieben sind, allerdings erst, wenn die 6 Wöchige Lohnfortzahlung abhelaufen ist.
4. bei etwaigen Krankengeldbezug im oben genannten Beispiel und wiederauftreten von Beschwerden zu Zeiten meiner Auszeit - wird wieder Krankengeld gewährt?
Das kommt darauf an, wie viel Restanspruch Sie dann noch haben. Sie dürfen innerhalb eines Dreijahreszeitraumes nur maximal 78 Wochen Krankengeld wegen der selben Krankheit beziehen.
Der Krankengeldanspruch entsteht mit der AU Feststellung durch den Arzt. Wenn Sie später einen Arzt aufsuchen, entsteht der Anspruch entsprechend später.
5. hat der Krankengeldbezug weitere Auswirkungen auf etwaig künftig auftretende Beschwerden? (z.B. 5 Tage Krankengeldbezug, Entscheid gegen OP, erneut Beschwerden und dann OP notwendig)
Nein!
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.