Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Markenrecht ist stärker als das Recht des Domaininhabers.
Wenn die Domain genau den von Ihnen geschützten Namen verwendet, dann haben Sie einen Anspruch gegen den Inhaber auf Unterlassung der Nutzung.
Sie können auch geltend machen, dass der Inhaber die Domain auf Sie überträgt.
Im Ergebnis darf der Domaininhaber die Domain nicht zu Werbezwecken verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
26. April 2012
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14:11
Antwort
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