Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Lediglich der Nachlass Ihres Vaters stellt die Erbmasse dar, die verteilt wird. Einen Anspruch auf Zugewinn hatte Ihr Vater nicht, weil dieser erst durch Trennung und Scheidung bzw. durch den Tod der Ehefrau entsteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-