Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beweislast liegt bei dem Arbeitgeber bzw. bei den Strafermittlungsbehörden, dass Sie die Straftat begangen haben. Es kommt hier nicht nur Unterschlagung, sondern auch Urkundenfälschung und Betrug in Betracht. Sie sollten daher die Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Insbesondere kann ein derartiger Eintrag in die Personalakte - sofern eine besteht - auch für die Zukunft Probleme bereiten.
ich empfehle Ihnen daher, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Dies sollte mithilfe eines im arbeits- und strafrechtlich spezialisierten Anwaltes geschehen.
Gerne kann ich Ihnen bei der Abwehr der Vorwürfe behilflich sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
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E-Mail:
Hallo,
inwiefern besteht eine Urkundenfälschung? Ich habe ja keine Gutscheine händig ausgestellt. Weder noch. Ich habe nichts ausgestellt. Es hat jemand in meinem Namen Gutscheine erstellt. Und dank dieser schlechten Kasse kann jeder unter meinem Namen Vorgänge und Gutscheine erstellen. Das ist ja das Problem. Es sind keine Kameras da und die Kasse ist einfach nicht so eingestellt, dass man sich wie bei Lidl anmelden muss um zu Kassieren...
Sehr geehrter Fragesteller,
der Vorwurf ist, dass Sie Gutscheine für sich ausgestellt hätten.
Wenn Sie also im Namen des Geschäfts Gutscheine auf Ihren Namen ausgestellt hätten, wäre das auch eine Urkundenfäslschung, gegen die Sie sich verteidigen müssten.
Bei weiteren Fragen können Sie mir gerne eine Email schreiben.
Beste Grüße
RA Richter