Sehr geehrte Fragestellerin,
grds. ist das von Ihnen avisierte Vorhaben zulässig, sofern ein Einverständnis der Beteiligten besteht. Hierzu sollten Sie jedoch das Einverständnis positiv formulieren, d.h. eine entsprechende Zustimmung unterschreiben lassen. Ein Schweigen oder die Information als solches können u.U. nicht ausreichend sein.
Ich hoffe, Ihre Frage vorerst hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne, auch im Rahmen der kostenfreien Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen