Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Kosten für das Kanalsystem, hier die Erschließung mit Frisch- und Abwasser, werden durch eine Satzung der Gemeinde in der Regel auf die jeweiligen Eigentümer der Grundstück umgelegt. In welchem Verhältnis die Umlegung erfolgt regelt die Satzung.
Die Kosten hierfür sind daher durch den Eigentümer, hier Verpächter, zu tragen.
Eine Umlagefähigkeit dieser Kosten auf den Pächter bestünde allenfalls dann, wenn dies im Pachtvertrag geregelt ist. Aber selbst im Falle einer Abwälzung der Kosten können Sie nicht direkt von der Gemeinde für die kosten haftbar gemacht werden.
Als weiteres Vorgehen empfehle ich der Gemeinde mitzuteilen, dass Sie lediglich Pächter sind und die Kosten daher von dem Eigentümer zu tragen sind. Hinsichtlich der bereits gezahlten Handwerkerrechnung sollten Sie die Erstattung durch den Verpächter einfordern.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen