Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Nach deutschem Recht ist Kindergeld kein Einkommen der Eltern, sondern es dient der Bedarfsdeckung des Kindes (vgl. Ziffer 3 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Koblenz). Auf die Frage, warum das Kindergeld an Sie ausbezahlt wird, kommt es daher nicht an.
Gem. § 1612 b Abs. I Ziffer 1 BGB
ist das Kindergeld zur Hälfte auf den Barunterhalt anzurechnen (vgl. auch Ziffer 14 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien).
Ihr Ex-Mann ist daher tatsächlich berechtigt, das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen.
Ich hoffe, Ihnen damit eine erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 13.03.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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13.03.2008
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22:53
Antwort
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