Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen:
Als Reaktion auf den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wegen des Ihnen hier vorgeworfenen Verstoßes gegen das AMG kommen verschiedene Handlungsalternativen in Betracht.
Einerseits können Sie zu den Vorwürfen schweigen. Andererseits können Sie den Anhörungsbogen zurücksenden und mitteilen, dass Sie die Bestellung nicht abgaben und sich deshalb die Lieferung nicht erklären können. Angesichts des vorausgegangenen Ermittlungsverfahrens, in welchem Sie die Bestellung des Ephedrin einräumten, und dem hier nahezu deckungsgleichen neuen Vorwurfs (Arzneimittel und Herkunftsland) dürften die Erfolgschancen für eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts eher schlecht sein.
Angesichts der Tatsache, dass Ihnen hier der wiederholte Verstoß gegen das AMG vorgeworfen wird, empfehle ich Ihnen einen Strafverteidiger einzuschalten und über diesen zunächst Akteneinsicht anzufordern. Dies gilt umso mehr, als Sie nach eigenen Angaben keine Kenntnis über den neuen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz haben, insbesondere die hier gegenständliche Bestellung von Ephedrin nicht abgaben.
Nach erhaltener Akteneinsicht kann die weitere Verteidigungsstrategie abgestimmt werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen bei etwaigen Verständnisproblemen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für eine Übernahme Ihrer Verteidigung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Antwort
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