Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In aller Regel gilt folgendes Procedere für den Fall, dass Sie die Vorwürfe für ungerechtfertigt halten:
Angaben zu den Personalien müssen ausgefüllt werden, ansonsten kommt die nächste Owi dazu.
Angaben zum Sachverhalt müssen und sollten Sie auch nicht tätigen, egal ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Das liegt an dem Grundsatz, dass niemand an seiner eigenen Überführung mitwirken muss.
Schalten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens ein und beauftragen Sie diesen mit der Akteneinsicht. (Es ist möglich, den Auftrag zunächst auf die AE zu beschränken, um die Kosten erstmal gering zu halten) Anhand der AE kann dann geprüft werden, welche Beweise und Ermittlungen gegen Sie bis dato vorliegen, wer was ausgesagt hat, was im Polizeibericht steht etc.
Ohne eine AE ist keine Beurteilung und auf gar keinen Fall ein professionelles Handeln möglich. Das wäre ein Schuss ins Blaue.
Sollte die AE ergeben, dass man an den Vorwürfen rütteln kann, dann können Sie dies allein oder mit Hilfe eines Kollegen tun indem Sie einen Widerspruch formulieren, bzw. falls ein Strafverfahren folgt dort eine Verhandlung führen, ggf. vorher mit der StA in Kontakt treten.
Zwei Vorwürfe sind gerechtfertigt. Die Polizei führt Ermittlungen zur Aufklärung eines jeden Sachverhalts durch, den sie für strafrechtlich relevant hält.
Sollten Sie meine Tätigkeit weitergehend benötigen, dann geben Sie mir bitte Bescheid bzw. nutzen Sie das Direktmandat "Akteneinsicht".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen