Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Dem Grunde nach ist es unproblematisch möglich, den Kommanditisten über einen Arbeitsvertrag an die KG zu binden und ihm einen begrenzten Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dem stehen keine Bedenken entgegen.
2. Aus steuerlicher Sicht für den Kommanditisten werden sämtliche Einnahmen in gewerbliche Einnahmen umqualifiziert. Ihre Recherchen sind also zutreffend. Es sind demzufolge Ergänzungsbilanzen zu fertigen und Sonderbetriebseinnahmen sowie Sonderbetriebsausgaben zu erfassen. Hier ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters zu empfehlen, damit nichts durcheinander gerät.
3. Die unternehmerische Qualifikation des Kommanditisten ergibt sich aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten heraus, diese ist schlichtweg als gegeben hinzunehmen. Dies hat jedoch keiner Implikationen für das Arbeitsverhältnis, welches einen gesonderten Pflichtenkatalog für den Arbeitnehmer aufstellt und diesem Gegenleistungen der Gesellschaft zuspricht. Eine besondere Trennung der unternehmerischen Sphäre (Steuerrecht) und der arbeitsvertraglichen Sphäre (Zivilrecht) können Sie also nicht vornehmen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages ist der Kommanditist eben nur Arbeitnehmer und zur Leistung von Diensten verpflichtet. Im Bereich des Steuerrechts dagegen ist er Unternehmer und dies kann nicht geändert werden, tangiert aber weder die Haftung noch die Verantwortlichkeit des Kommanditisten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen