Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Soweit es sich um eine Abofalle handelt, ist es üblichweise sinnvoll sich mit Widerruf, Kündigung, Anfechtung und hilfsweise einer Kündigung zu wehren. Erfahrungsgemäß ist das auch eher erfolgreich, wenn es in Form eines Rechtsanwaltsschreibens stattfindet.
Sie können in diesem Fall noch einmal versuchen gegenüber dem Anbieter selbst Stellung zu nehmen, dass Sie getäuscht wurden und den Widerruf, die Kündigung, die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung erklären.
Wenn das nicht erfolgreich ist, dann kann ich gerne danach oder bereits jetzt für Sie tätig werden. Die bereits gezahlte Gebühr kann ich dann gerne anrechnen.
Generell dürfte kein Vertrag zustande gekommen sein, wenn man Sie darüber getäuscht hat, dass das der Fall ist. Es scheint sich nach meiner Google-Recherche auch um ein bekanntes Problem zu handeln.
Ich würde Ihnen empfehlen wie oben vorzugehen, wenn Sie das selbst in die Hand nehmen wollen, dann sollten Sie ein EinschreibenEinwurf dazu nutzen. Sie sollten nicht mit dem Kundenservice telefonieren oder eine sonstige direktere Kommunikation nutzen, um sich selbst zu schützen.
Für eine weitergehende Vertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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