Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie offenbar zur Abzahlung des Darlehens eine monatliche Ratenzahlung vereinbart haben, unterliegen die einzelnen Raten der Verjährung. Es kommt hier zunächst darauf an, wie lange Sie Raten gezahlt haben. Ansprüche aus 2001 sind Ende 2004 verjährt, Ansprüche aus 2002 sind Ende 2005 verjährt.
Damit der Anspruch von B nicht bereits verjährt ist, müsste sich die Rückzahlung zumindest auch ins Jahr 2003 erstreckt haben.
Nur weil B sich gemeldet hat, ist noch keine Frist gehemmt. Hierfür müssen tatsächlich Verhandlungen über den Anspruch geführt werden oder B muss seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Bei all dem ist es natürlich nicht unwesentlich, was zwischen Aund B genau vereinbart wurde. Rein tatsächlich sollte es dem A im Übrigen doch möglich sein, nachzuprüfen, wieviel er bisher tatsächlich gezahlt hat...
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt