Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Durch Ihren Einsatz von 40 Euro haben Sie lediglich eine knappe, nicht ins Detail gehende Einschätzung "gekauft". Damit kann natürlich keine ausführliche Beratung erfolgen, sondern, weil auch der Ehevertrag nicht vorliegt und damit unbekannt ist, nur eine grobe Einführung in die Problematik.
2.
Ich unterstelle, daß es sich um einen notariellen Ehevertrag handelt, in dem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen worden und Gütertrennung vereinbart worden ist. D. h., im Fall der Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt.
Die Vereinbarung der Gütertrennung und damit der Ausschluß des Zugewinnausgleichs ist zulässig. Daraus ergibt sich also auch kein Grund für eine etwaige Anfechtung.
3.
Sodann sprechen Sie von einem "Scheidungsvertrag", wonach Sie Anspruch auf Zahlung eines Betrages von 100.000 Euro hatten, die auch gezahlt worden sind. Auch dagegen ist unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhalts nichts einzuwenden.
4.
Weitere Anhaltspunkte für einen Anfechtungsgrund ergeben sich aus dem Sachverhalt, so wie Sie ihn hier mitteilen, nicht.
Vor diesem Hintergrund rate ich zu folgender Vorgehensweise: Um eventuell mögliche, Ihnen zustehende Rechte prüfen zu können, muß der Rechtsanwalt den Ehevertrag vorliegen haben. Ferner muß man den sog. "Scheidungsvertrag" kennen. Nur anhand dieser Urkunden läßt sich unter Berücksichtigung der gesamten Umstände beurteilen, ob die Verträge einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt