Sehr geehrter Fragesteller,
für eine erneute Heirat in Deutschland benötigt Ihre Ex-Frau in jedem Fall einen gültigen Reisepass sowie ein gültiges Einreisevisum.
Außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Geburtsregister, in der Regel nicht älter als 180 Tage.
Die weiteren Anforderungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, in der Regel wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dass von der zuständigen Botschaft erteilt wird.
Zu den hierfür notwendigen Unterlagen zitiere ich Ihnen exemplarischdie Hinweise des Generalkonsulats München:
"1. Fotokopie der Seiten 1 bis 3 des brasilianischen Reisepasses. Diese Kopien müssen nicht beglaubigt werden.
2. Auszug der brasilianischen Heiratsurkunde mit dem Vermerk über die rechtskräftig geschiedene Ehe.
Wenn eine gerichtliche Trennung der Scheidung vorausgegangen ist, so muss sowohl dieser Vermerk in dem Auszug der brasilianischen Heiratsurkunde enthalten sein als auch das Datum der Umwandlung der Trennung in eine rechtskräftige Scheidung.
Ein weiterer Vermerk gibt bei Frauen Auskunft über die Ablegung oder die Beibehaltung des ehelichen Familiennamens, bzw. die Wiederaufnahme des Mädchennamens.
3. Liegt die Scheidung länger als sechs Monate zurück, muss eine notarielle Aussage zweier volljähriger Zeugen vorgelegt werden. Diese Aussage soll bestätigen, dass die Brasilianerin/der Brasilianer seit der Scheidung nicht wieder geheiratet hat und der Familienstand auf "geschieden" lautet.
4. Eine Auflage der deutschen Behörden ist, dass außer dem vom brasilianischen Generalkonsulat erstellten Ehefähigkeitszeugnis, auch das komplette brasilianische Scheidungsurteil vorgelegt wird (Carta de Sentença do Divórcio)."
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Standesämter sollte Ihre Ex-Frau sollte sich direkt mit dem Standesamt Ihres Wohnsitzes, bzw. dem an dem die Eheschließung geplant ist, in Verbindung setzten. Sie erhält dort umfassende Auskunft, welche weiteren Unterlagen gegebenenfalls ergänzend vorzulegen sind.
Die weitere Anerkennung der Scheidung in Deutschland ist bei Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht erforderlich. Zuständig hierfür wäre die Justizverwaltung (OLG) des aktuellen gewöhnlichen Aufenthaltes Ihre Ex-Frau.
Weder die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses, noch ggfs. die Anerkennung der Scheidung in Deutschland haben Auswirkungen auf die aktuelle Sorgerechtsentscheidung. Diese kann nur einvernehmlich oder durch ein weiteres gerichtliches Verfahren abgeändert werden.
Die Dauer des Verfahrens kann ich nicht vorhersagen, da Abhängigkeit davon besteht, wie schnell alle notwendigen Unterlagen vorgelegt und von der Botschaft bearbeitet werden. Zur Beschleunigung ist in jedem Fall folgender Ablauf ratsam:
1. Besuch des Standesamtes und Information über alle notwendigen Unterlagen.
2. Sofern Urkunden der Botschaft benötigt werden - Anfrage bei der Botschaft, weche Unterlagen für die Erteilung dieser Urkunden notwendig sind.
3. Terminabsprache zur persönlichen Vorlage.
Ich hoffe, Ihnen hier einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichem Gruss
Lausch
- Rechtsanwältin -
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Lausch
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