Sehr geehrter Ratsuchender,
eine in den USA erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Davon ist auszugehen, so dass Sie auch ohne (eine in Deutschland nicht benötigte ) Anerkennung eine rechtswirksame Ehe haben.
Da die Familie hier in Deutschland lebt, gilt auch mangels anderer Regelungen das gemeinsame Sorgerecht während der Ehe.
Bei einer jetzigen Anerkennung der Ehe wirkt dieses auf Zeitpunkt der Eheschließung zurück, da die Rechte und Pflichten aus der ehelichen Gemeinschaft bereits mit der Eheschließung in den USA entstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg