Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen einen Antrag nach Paragraph 18, 18a AufHG stellen, da Sie als Fachkraft anzusehen sind.
Damit können Sie dann auch arbeiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Danke für die Antwort,
Zu wem soll ich den Antrag geben? Wie kann ich es machen? Ist das Gehalt spielt eine Rolle um meinem Aufenthaltsstatus von Student zu arbeitnehmer zu ändern?
Soll ich einfach nur ein Festvertrag kriegen ?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Sie noch in Ihrem Land sind, wenden Sie sich an die Die deutsche Botschaft.
Ein deutsches Konsulat/Deutsche Botschaft
Ein Visumantragszentrum
Legen Sie Ihre Dokumente vor, das Studium muss in Deutschland anerkannt sein, einen Vertrag über eine Arbeitsstelle ist vorzulegen. Hier ist auch das Bruttoeinkommen mitzuteilen.
Wenn Sie bereits hier sind, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, bevor Sie mit der Arbeit beginnen, da ein Wechsel des Visums notwendig ist.