Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
1.) Ein Anspruch auf Rente in Deutschland besteht nur dann, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Sollte Ihre Schwester in Deutschland keine entsprechenden Beiträge geleistet haben, so hat sie keinen Rentenanspruch.
2.) Auch in Spanien muss eine Anwartschaftszeit erfüllt sein, welche 15 Jahre beträgt. Eine Altersrente kann ab dem 65.Lebensjahr bezogen werden. Zutreffend ist allerdings leider auch, dass ein Rentner in Spanien keinen Hinzuverdienst haben darf. Ihre Schwester sollte sich an den spanischen Rententräger wenden und eine Berechnung durchführen lassen, ob sich der Bezug einer Rente finanziell rentiert oder ob sie weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen sollte bzw. möchte.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hinreichend beantworten konnte. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.
MIt freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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Diese Antwort ist vom 03.04.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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03.04.2009
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18:46
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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