Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist ein Arzt nur bei einer lebensbedrohenden Lage zu einer Behandlung verpflichtet. Somit mag es sein, dass Sie sich diskriminiert fühlen - jeder kann ja selber entscheiden, was er möchte - aber rechtlich durchsetzen oder gegen die Ärzte vorgehen können Sie nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Können Sie vielleicht noch in einem Satz schreiben wieso hier das AGG scheinbar gar nicht greift und die Vertragsfreiheit vollständig unberührt lässt?
Überspitzt formuliert: Sollte der Arzt am Telefon sagen "Nein, Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe werden hier nicht behandelt" so würde man doch vermutlich zurecht von einer unzulässigen Diskriminierung wegen Hautfarbe/Herkunft ausgehen können. Wieso ist dann eine Diskriminierung aufgrund des Alters völlig unbedenklich?
Das kann man nicht wirklich vergleichen - beleidigt er die Hautfarbe, so greift er die Person als solches an. Hier ist der Grund eher ein anderer: Die Sterilisation ist ab 18 möglich, sofern die Person einwillligungsfähig ist - ABER: ist noch gesondert unter 35 Jahren zu begründen (schwere Geburt etc.) - dies müssen die Ärzte prüfen und vermerken, um sich nicht strafbar zu machen. Vielleicht müssten Sie bei dem Anruf bereits mehr auf die Gründe eingehen. Zudem wird das kaum der Arzt gesagt haben. Daher wird es noch komplizierter. Ich würde raten, dass Sie den Arzt verlangen und die Gründe dann vortragen.
Aber Behandlungsfreiheit besteht - vielleicht ist die Argumentation/Dokumentation zu schwierig (fragen Sie doch gezielt nach den Gründen der Ablehnung).