Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich geht von jedem Fahrzeug ein Betriebsgefahr aus, sodass daher grundsätzlich die Haftungsquote 50% gilt. Um diese jedoch abzuwenden, müssen weitere Beweise zur Verfügung stehen.
Das wären bei Ihnen schwierig.
Der Autofahrer war zu zweit unterwegs. Zeuge ist bei einem Auto auch z.B. der Fahrer, wenn er nicht gleichzeitig Halter ist. Wäre also der Halter ein anderer, so hätten Sie bereits 2 Zeugen gegen sich.
Nun die Fragen:
Wenn das KFZ tatsächlich bei der Kollision gestanden ist, ich jedoch auf Grund meines Bremsweges die Kollision nicht verhindern kann, spielt es dann tatsächlich eine Rolle, ob und wie lange das KFZ bei der Kollision gestanden ist?
Natürlich kam auch der Vorwurf, der Radfahrer war zu schnell.
Was ist die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer auf Radwegen?
Eine Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer gibt es auf Radwegen nicht. Diese haben sich aber so zu verhalten, dass sie jederzeit bremsen können und die Geschwindigkeit ist den Verkehrsverhältnissen anzupassen (- z.B. unübersichtliche Stellen, Kreuzungen, Schulen - wie das genau aussieht, müsste ggf. ein Ortstermin entscheiden).
Was ist die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer auf gemeinsamen Rad/Fusswegen, falls der Radweg frei ist - sprich keine weiteren Radfahrer oder Fussgänger unterwegs sind?
S.O.
Ändert sich diese Höchstgeschwindigkeit im Kreuzungsbereich?
S.O.
Wie gesagt, eine Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht. In einem Gerichtsverfahren würde der Richter entscheiden müssen, was angemessen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen