Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vater des Kindes ist in jedem Fall zum Unterhalt des Kindes verpflichtet, unabhängig ob die Mutter allein lebt oder nicht.
Wenn der Unterhalt nicht geleistet wird oder nicht beitreibar ist, dann besteht die Möglichkeit auf Unterhaltsvorschuss. In diesem Fall ist es zutreffend, dass dieser Vorschuss nur gewährt wird, wenn die Mutter mit dem Kind allein lebt. Ich gehe davon aus, dass dies mit dem Antrag gemeint war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)