Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich folgt Stellung:
1.
Ihrer Mutter wird vorgeworfen, den Fußgängerüberweg bei Rot überquert zu haben.
Bezüglich des Bußgelds kommt es darauf an, ob ein einfacher Rotlichtverstoß (kürzer als 1 Sekunde Rotphase) oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde Rotphase) vorliegt.
Liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, wird ein Bußgeld von 90 € verhängt. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß gibt es ein Bußgeld von 200 €.
2.
Wie der Fall zu werten ist, d.h., ob Ihre Mutter überhaupt bei Rot über die Ampel gefahren ist oder ob ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt oder gar ein qualifizierter Rotlichtverstoß, hängt letztlich davon ab, was die Zeugen sagen.
Da wir die Zeugenaussagen aber nicht kennen, können wir diesbezüglich auch keine Prognose stellen.
3.
D.h., wir haben zum jetzigen Zeitpunkt eine Reihe von Unklarheiten.
Da Ihre Mutter beschuldigt wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, halte ich es für zweckmäßig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Rechtsanwalt wird Einsicht in die Ordnungswidrigkeitsakte nehmen und dann, nach Rücksprache mit Ihrer Mutter, zur Sache Stellung nehmen.
4.
Bezüglich des Anhörungsbogens brauchen Sie lediglich die Personalien auszufüllen. Zur Sache sollten Sie nach Möglichkeit nichts sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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